Kaiser - Karten / Cheisärä / AGM

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Beschreibung


 Kaiser Karten
  Cheisärä  - "Charte" mit Orig. AGMüller - Deutschschweizer Figuren

  • Das echte Innerschweizer Karten-Spiel mit: As, 3, 4, 5 .... bis König,
  • Total 48 Karten, Kartengrösse: 57 x 89 mm
  • im Cellux Volleinschlag plus im farbigen Kartonetui verpackt.
  • EAN: 7621600111038

    Das Kaiserspiel oder Kaisern (genannt Cheisärä) ist ein Kartenspiel, das mit 48 Karten gespielt wird.
    Oft wird fälschlicherweise auch der Begriff Kaiserjass genannt, obwohl das Kaisern nichts mit Jassen
    zu tun hat.

    Das Kaiserspiel ist eine Ableitung vom Karnöffel (Karniffel), eines der ältesten bekannten Kartenspiele
    wenn nicht das älteste überhaupt. Karnüffeln wird im Jahre 1426 zum ersten Male genannt.
    Das lässt vermuten, dass es schon einige Jahre früher bekannt gewesen sein muss.

    Das Karnöffelspiel war in Nördlingen (1426) erlaubt und später in Würzburg und Zürich erwähnt (1443).
    In Augsburg war das Karnöffelspiel ausdrücklich verboten (1446), während andere Spiele erlaubt waren.
    Eine Aussage von Johann Geiler von Kaysersberg (1496) soll belegt, dass das Kaiserspiel identisch mit
    dem Karnöffelspiel ist.

    Karnöffelspiel

  • Der Karnöffel ist der Name für einen groben Landsknecht. Das (der) Karnöffel war ein vulgärer Ausdruck
    für einen Hodenbruch oder ein Hodengeschwür.

  • Gegen Ende des 15. und im 16. Jahrhundert war es eines der bekanntesten und verbreitetsten Kartenspiele.
    Die Landsknechte sorgten für eine weite Verbreitung. Der Karnöffel, der Trumpf-Untermann, ist die höchste
    Karte im Spiel. Er sticht Papst und Kaiser, König und Obermann. Somit konnte er zum Sinnbild einer
    revolutionären Zeit werden, da die niedrigen Karten (Fussvolk) die hohen Stecher sind. Daher wurde es von
    Predigern und Pamphletisten seiner «verkehrten» Weltordnung halber gerne zum Thema gewählt.

  • Kaiserspiel

    Luzern - Uri - Nidwalden - Obwalden
    Gespielt wird heute das Kaiserspiel nur noch in bestimmten Regionen in den Schweizer Kantonen Uri, Luzern und
    Nid- und Obwalden. Dabei weicht die Regelauslegung in jedem Ort ein wenig ab.